Mit dem Versorgungsausgleich werden die während der Ehe von den Ehegatten einzeln erworbenen Rentenansprüche ermittelt und im Ergebnis hälftig ausgeglichen. Dabei werden sowohl die Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung als auch Anwartschaften aus privaten Rentenversicherungen und Betriebsrenten oder ähnlichen Systemen ermittelt. Beide Ehegatten werden vom Gericht aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen, in dem sie ihre jeweiligen Rentenanwartschaften angegeben. Diese Fragebögen werden dem anderen Ehegatten in Kopie zur Verfügung gestellt, sodass er prüfen kann, ob die Angaben vollständig sind. Die jeweiligen Versorgungsträger erteilen Auskunft.

Seit dem Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes am 01.09.2009 werden alle Anwartschaften hälftig geteilt und auf den anderen Ehegatten übertragen. Allerdings ist es jetzt auch einfacher, Vereinbarungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs zu schließen.

Das Versorgungsausgleichsverfahren wird, sofern kein wirksamer Ausschluss vorliegt, im Zusammenhang mit jedem Ehescheidungsverfahren vom Gericht von Amts wegen durchgeführt. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass jedes Ehescheidungsverfahren wenigstens 6 Monate dauert, wobei ich diesen Zeitraum noch sehr optimistisch angegeben habe. I. d. R. ist die Dauer des Versorgungsausgleichsverfahrens nicht zu prognostizieren, da die Auskünfte aller Versicherungsträger vorliegen müssen.