Vertragliche Vereinbarungen, die vor oder während einer Ehe bezüglich der Wirkungen der Ehe getroffen werden, nennt man Ehevertrag.

Vertragliche Vereinbarungen, die vor oder während einer Scheidung zur Abwicklung der Ehe getroffen werden, nennt man Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung treffen die Ehegatten Regelungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt, zum Zugewinnausgleich, zu den Haushaltsgegenständen, zur Nutzung der Ehewohnung und zum Versorgungsausgleich. Diese Vereinbarungen können verbunden werden mit Regelungen zur Übertragung von Vermögen und erbrechtlichen Vereinbarungen. Gelegentlich werden auch die Rechtsverhältnisse für die Dauer des Getrenntlebens vertraglich mit gesichert.

Die Scheidungsfolgenvereinbarung bedarf der notariellen Beurkundung oder alternativ einer Protokollierung vor Gericht, wobei aber beide Ehegatten anwaltlich vertreten sein müssen.